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„Die Aufhebung des Bettelverbotes
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Salzburg. „Wie erwartet hat der Verfassungsgerichtshof das generelle Bettelverbot als verfassungswidrig aufgehoben. Wir freuen uns, weil der Verfassungsgerichtshof klar stellt, dass ein Bettelverbot gegen Grundrechte verstößt. Wir hoffen nun, dass aufgrund dieser Entscheidung eine seriöse, umfassende Diskussion des so genannten Bettelthemas stattfindet“, sagt Robert Buggler von der Salzburger Armutskonferenz. Armut und soziale Ausgrenzung seien Realitäten, denen man sich stellen müsse. „Betteln zu verbieten hat in der Geschichte noch nie die Situation für die Betroffenen verbessert. Verbote haben immer nur dazu gedient, sich mit der Armut nicht auseinander setzen zu müssen“, betont er. Es gehe nun nicht nur um eine gesetzliche Neuregelung, sondern auch darum, wie das Zusammenleben im öffentlichen Raum für alle gut gestaltet werden kann.michaela.hessenberger@rupertusblatt.at