Taufe, Eucharistie und Firmung bilden die „Sakramente der christlichen Initiation“. Der Empfang der Firmung ist zur Bestätigung und Vollendung der Taufgnade notwendig (Katechismus der kath. Kirche 1285). „Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften vollkommen der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet; der Gefirmte ist als wahrer Zeuge Christi in Wort und Tat bereit den Glauben zu verbreiten und zu verteidigen.“ (Lumen Gentium 11)

Voraussetzung für die Firmung ist, dass der Firmkandidat getauft ist und er die persönliche sowie innere Bereitschaft dazu hat. Letztere äußert sich unter anderem in der Teilnahme an der Firmvorbereitung und im Mitfeiern der Eucharistie. Die Firmung erfolgt in der Regel im Alter zwischen 13 und 16 Jahren.

Der Firmpate muss römisch-katholisch sein und den Firmling in einer christlichen Lebensführung unterstützen und begleiten.

Das Sakrament der Firmung spendet der Bischof als Träger des Apostelamtes als ordentlicher Spender. Er kann andere Priester zu außerordentlichen Firmspendern bevollmächtigen.

Bei der Firmung legt der Firmspender dem Firmkandidaten die Hand auf den Kopf, zeichnet mit geweihtem Öl (Chrisam) ein Kreuz auf dessen Stirn und spricht: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“.

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